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Nenderother und Arborner "Criminalsachen"


Verdeutlicht man sich die Strenge, mit der in früheren Jahrhunderten kirchliche wie weltliche Obrigkeit ihre Untertanen in "Zucht und Ordnung" hielten, so mag es nicht verwundern, daß die Rechtsverstöße auch in unserer engeren Heimat weitaus zahlreicher waren, als man heute annimmt. Führte doch schon das "Tanzen in der Öffentlichkeit" zu harter Bestrafung, und das "Tabakrauchen auf offener Straße" war zum Ende des 18. Jahrhunderts noch Anlaß, den ertappten Tabakfreund mit einer Strafe von zehn Gulden an den Rand des Ruins zu bringen.

Schlimmer wurde es für Diebe, auf die, je nach Schwere des Deliktes, sogar die Todesstrafe wartete. Aus der Reihe der leichteren Vergehen ragen einige Kriminalfälle heraus, die zwar nicht vor den Schranken eines Nenderother Gerichts verhandelt wurden, sich aber in der Vergangenheit hier zugetragen haben:

Im April des Jahres 1669 wurde ein Raubmord bekannt, der sich bereits am Sonntag vor Weihnachten 1668 im sogenannten Kalenberger Wald "ohnweit der Schneidmühle" (die Schneidmühle -Ködinger Mühle- lag zu dieser Zeit im Bereich des Nenderother Kirch- und Gerichtsbezirkes) ereignet hatte. Dort hatten zwei Männer aus Selbenhausen, darunter der ehemalige Förster dieses Dorfes, einen umherziehenden Handelsjuden überfallen, ihn erschlagen und seinen Sack mit Handelsware mitgenommen. Den Sack hatten die Spitzbuben in einer hohlen Eiche versteckt. Ob der damals anscheinend noch flüchtige Haupttäter gefaßt und wo er abgeurteilt wurde, ließ sich nicht mehr klären.


Die "Dillenburgischen Intelligenz Nachrichten" vom 15. Mai 1773 veröffentlichten ein sogenanntes "Criminal-Urtheil" gegen zwei Männer aus Nenderoth.

Gegen Christian und Johannes Betz war am 7. Mai 1773 wegen "angeschuldigter Dieberey" vor der "Fürstlichen Justiz-Canzley" die Anklage erhoben worden. Ersterer war dabei zu "öffentlicher Schanzarbeit in Ketten und Banden auf 6 Wochen verdammet", gegen Johannes Betz aber "die Special-Inquisition" erkannt worden.
Dillenburgische Intelligenz-Nachrichten, des Jahres 1773 - GDZ - Göttinger Digitalisierungszentrum


Johannes Betz konnte jedoch schon bald nach seiner Festsetzung aus der Haft flüchten und wurde steckbrieflich gesucht.

Steckbrief vom 31. Juli 1773
"Der wegen verschiedener Diebstähle in der Inquisition gestandene Johannes Betz von Nenderoth, etlich und 30 Jahr alt, kurzer Statur und blassen Angesichts, mit schwarzen Haaren, einem leinenen Kittel und dergleichen Hosen tragend, hat in der Nacht vom 20. auf den 21. dieses Monats, Gelegenheit gefunden, aus dem Gefängniß durchzubrechen, und flüchtig zu werden.

Weil nun vieles daran gelegen ist, daß man dieses Flüchtigen wieder habhaft werde: so wird eines jeden Ortes Obrigkeit, nach Gebühr, geziemend ersuchet, daß der gedachte Johannes Betz, im Betrettungsfall, sofort gefänglich nieder geworfen, und an das nächste Fürstlich Oranien-Nassauische Amt, allenfalls gegen einen gewöhnlichen Rücksicherungsschein, abgeliefert, oder besagtem F. Amte zu Beilstein Nachricht davon gegeben werde."

Bildnachweis: Künstlich generierte Visualisierung (KI).
Die Darstellung basiert auf einer historischen
Personenbeschreibung  und dient der Veranschaulichung.

Dillenburgische Intelligenz-Nachrichten, des Jahres 1773 - GDZ - Göttinger Digitalisierungszentrum

Bereits im Herbst des gleichen Jahres schien man ihn wieder gefaßt zu haben.
Am 20. November wurde das Verfahren gegen ihn aufs neue eröffnet.

Dillenburgische Intelligenz-Nachrichten, des Jahres 1773 - GDZ - Göttinger Digitalisierungszentrum


Aus den „Dillenburger Intelligenz-Nachrichten“ vom 15.4.1775, zitiert in: „Arborn, unser Heimatdorf...“:

     
     

„Amt Beilstein:
Christine Theisin von Arborn, welche nach angestellter General- und Spezialuntersuchung verschiedener Diebstähle überführt worden, hat am 10.dieses, abends um 8 Uhr Gelegenheit gefunden aus dem Gefängnisse zu entfliehen und der bereits zuerkannten Strafe zu entgehen.


Sie ist ohngefähr 20 Jahre alt, kurzer Statur, blassen schwärzlichen Angesichts, hat schwarze Augen, und dergleichen verworrene Haare, ungewöhnlich starke Brüste, hatte ein weises Halstuch, blau und weis gestreiftes Mützgen, blau alte Leibgen und einen bräunlichen Kittel, auch alte Schlappen bey ihrer Entweichung an.

Alle Aemter und Stadtgerichte hiesiger Fürstlichen Lande werden demnach von obgedachtem Fürstl. Amte in subsidium juris geziemend ersucht, auf gedachte Theisin zu invigilieren, solche in Betretungs-Fall gefänglich einzuziehen, und davon gefällige

Nachricht an dasselbe gelangen zu lassen.“
Dillenburgische Intelligenz-Nachrichten, des Jahres 1775 - GDZ - Göttinger Digitalisierungszentrum
Bildnachweis: Künstlich generierte Visualisierung (KI). Die Darstellung basiert auf einer historischen Personenbeschreibung  und dient der Veranschaulichung.

 


Über einen Viehdiebstahl in Nenderoth berichteten die Zeitungen vom 5. August 1797:



Gestohlen im Amt Mengerskirchen.
"Es sind in der Nacht vom 30. auf den 31. Juli dem Jacob Haas zu Nenderoth zwei schwere schlachtbare Ochsen aus dem Stall gestohlen worden. Einer dieser Ochsen ist bleichroth, mit aufgeworfenen Hörnern, hat zwei Spiegelaugen, und zwischen den Hörnern oben auf der Stirne einen rothen Flecken, der andere aber ist blutroth, hat Bockshörner und auf der linken Seite ein Spiegelauge. Wer hiervon Nachricht hat, wird aufgefordert, solche alsbald an das Fürstl. Amt zu Mengerskirchen gelangen zu lassen."

Dillenburgische Intelligenz-Nachrichten, des Jahres 1797 - GDZ - Göttinger Digitalisierungszentrum


Von einem Totschlag, der sich im Jahr 1864 auf der Nenderother Kirmes ereignet hat, berichtet ein zeitgenössischer Chronist:

"... Nenderoth hat leider zu seinem bisherigen Wirtshause noch ein zweites bekommen und damit eine unheilvolle Spaltung unter seine Bewohner. Als eine traurige Folge davon kam es bei der sogenannten Kirchweihe zu Schlägereien, wodurch der hiesige Gemeinderechner in Folge einer anfangs nicht genug beachteten Kopfwunde nach einigen Tagen ums Leben, der Mörder aber 3 Jahre ins Correctionshaus kam."


Der Eintrag, den der Nenderother Pfarrer Philipp Jakob Fischer seinerzeit mit Sterbedatum 8. September ins Totenbuch schrieb, bestätigt diesen tragischen Vorfall:

"Der Verewigte hinterläßt zwei ganz unmündige Waisenkinder. Er war am Montag den 5. September ohne Streit zu suchen von einem hiesigen Bösewicht ermordet worden, infolge dessen er starb. Nach der gerichtlichen Leichenöffnung wurde die alsbaldige Beerdigung von F. Amt verfügt."

Bei dem Getöteten handelte es sich um den Gemeinderechner Johannes Heinrich Wolf aus Nenderoth. Wer der Täter war, konnte nicht mehr ermittelt werden.

Bildnachweis: Künstlich generierte Visualisierung (KI). Die Darstellung basiert auf einer historischen Personenbeschreibung  und dient der Veranschaulichung.

Der Nenderother Lehrer Wilhelm Frech schildert als Zeitzeuge einen tragischen Vorfall, der sich im Jahr 1910 in Nenderoth ereignet hatte und einem jungen Mann aus einem Nachbardorf, der nach Nenderoth auf die "Frei" gegangen war, das Leben kostete:

"Ein trauriges Ereignis. In der Nacht vom 12. auf den 13. Juni. d. J. fand an der Telegraphenstange 160 auf dem Obershäuser Weg ein Überfall statt. Schon in der frühen Morgenstunde des 13. Juni drang die Kunde von Ohr zu Ohr, daß der Sohn des Müllers Fey, Richard Fey, der auf der Mühle zwischen Obers- und Niedershausen wohnt, tot auf der vorher erwähnten Straße liege.

Alles blieb vorläufig im Dunkel gehüllt, doch bald kam Licht in die Affaire. Als gegen 11 Uhr sich die Nachricht verbreitete, daß der Polizeihund Greif zu Wetzlar zur Unfallstelle käme, hielt es mich nicht mehr länger im Schulraum und ich eilte dem Tatort zu. Oberhalb derselben kam schon der Polizist mit dem Hunde an der Leine, den Weg nach Nenderoth einschlagend. Diesem folgte ein Automobil von Gerichtsbeamten und Gendarmen besetzt"

Der Hund hatte die Spur aufgenommen und führte die Polizisten in das Haus des Täters. Dort eilte er die Treppe hinauf, in das Zimmer, in dem er geschlafen hatte.

Folgen wir weiter dem Bericht Frechs:

"Als ich den Unglücklichen sah, stieg in mir sofort der Gedanke auf:

Hier muß ein Verbrechen vorliegen; zumal der Tote sich als Radfahrer nicht im geringsten verletzt hatte, außer einer Schlagwunde, die er am Kopfe, hinter dem Ohr erhalten.
Derselbe lag auf dem Rücken, die Arme und Beine ausgestreckt.
Sein Rad stand unversehrt neben ihm mit dem Vorderrad nach oben.
Die Mütze lag ordnungsgemäß an seiner Seite.
Außerdem sah man eine lange Schleife, die von einer Blutlache links im flachen Bogen etwas nach rechts führte.
An dem Rockkragen auf dem Rücken konnte man deutlich erkennen, daß die Leiche geschleppt worden war".

Bildnachweis: Künstlich generierte Visualisierung (KI). Die Darstellung basiert auf einer historischen
Personenbeschreibung  und dient der Veranschaulichung.

Noch bevor der Polizeihund im Dorf eingetroffen war, hatte sich einer der an der Tat Beteiligten dem damaligen Bürgermeister Ludwig Schneider offenbart und ihm mitgeteilt, daß er und noch zwei andere Männer aus dem Dorf in jener Nacht mit Richard Fey zusammengestoßen seien "und wenn was komme, so wisse der Bürgermeister darum."

Einer der drei war schon in aller Frühe zur Arbeitsstelle nach Ehringshausen aufgebrochen. Dorthin wurde der Polizeihund gebracht und suchte den Beteiligten unter mehreren Arbeitern heraus. Dieser wurde inhaftiert, während die anderen unbehelligt blieben.

Weiter mit dem Chronisten:

"Am Nachmittag traf Herr Staatsanwalt Greffrat von Limburg hier ein. Auch er hielt ein Verhaften nicht für nötig, da die jungen Leute ehrliche Gesichter hätten. Auf seine Veranlassung wurde auch der Inhaftierte wieder freigelassen, so daß den Schuldigen genügend Zeit zu einer gründlichen Beratung gegeben wurde.

Am nächsten Tage wurde die Secierung der Leiche in der elterlichen Wohnung vorgenommen, bei der die Herrn Geheim- und Medizinräte Dr. Mencke von Weilburg und Dr. Braune von Wetzlar zugegen waren. Nur ein Schädelbruch hinter dem Ohr, durch dessen Spalte das Blut ins Gehirn drang, hatte den Tod des blühenden Menschen herbeigeführt. Nach ärztlichen Gutachten muß dieser durch einen Schlag geschehen sein, denn beim Sturze hätte unbedingt das Ohr verletzt werden müssen.

Aufgrund dieser Aussage wurden die Schuldigen in das Gefängnis nach Weilburg gebracht und später in das Untersuchungsgefängnis nach Limburg überführt; woselbst sie ein viertel Jahr nachdenken konnten. Am 12. September war die Verhandlung vor der Strafkammer zu Limburg. Die Anklage lautete auf Körperverletzung mit Todesfolge. Es waren einunddreißig Zeugen und fünf Sachverständige geladen, unter denen auch ich fungierte. Nach neuneinhalbstündiger Verhandlung bean-tragte der Staatsanwalt zwei Jahre Gefängnis. Als Herr Justizrat Rintelen, der Verteidiger der Angeklagten gesprochen hatte, zog sich der Gerichtshof auf kurze Zeit ins Beratungszimmer zurück. In der Urteilsverkündung wurde dargelegt, daß Richard Fey durch einen Schlag mit einem stumpfen Gegenstande zu Tode gekommen ist, der zweifellos von den Angeklagten ausgeführt worden sey. Durch die Beweisaufnahme konnte nicht festgestellt werden, wer von den dreien den Schlag ausgeführt habe. Deshalb müsse Freispruch erfolgen."


aktualisiert am 26.Oct..2026

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